Mietservice  für die Wasser-, Wärmezähler und Heizkostenverteiler

 

Mietservice

Aufgrund der Umlagefähigkeit der Mietkosten hat sich die Anmietung von Erfassungsund Messgeräten als Alternative zum Gerätekauf etabliert. So vermeiden Sie eine hohe Einmalinvestition und erhalten Ihre Liquidität. Alle für eine verbrauchsabhängige Abrechnung notwendigen Erfassungs- und Messgeräte können Sie von uns bequem und kostengünstig anmieten. Die im Rahmen der Heizkostenabrechnung umlagefähigen Mietraten werden jeweils am Anfang des Abrechnungszeitraumes fällig und sind über die vereinbarte Mietlaufzeit konstant. Mängel, für die Sie nicht verantwortlich sind, beheben wir für Sie kostenlos. Die Gerätemietkosten können mit der Heizkostenabrechnung gemäß § 4 und § 7 der Heizkostenverordnung auf die Nutzer umgelegt werden. Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass Sie hier keine Preisaussagen finden. Wir stellen uns dem Anspruch, Ihnen immer ein individuelles und aktuelles Angebot zu erstellen.

Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass Sie hier keine Preisaussagen finden. Wir stellen uns dem Anspruch, Ihnen immer ein individuelles und aktuelles Angebot zu erstellen Wenden Sie sich bei Intresse an unser Büro in Rüsselsheim.

 
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